DSGVO Abmahnung wegen Google Fonts – was du wissen musst

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Seit einiger Zeit erhalten viele Webseitenbetreiber:innen Abmahnungen, weil sie Google Fonts auf ihrer Seite nutzen. Die Abmahnungen kommen oft von Privatpersonen oder Rechtsanwaltskanzleien.

Christoph Maile 14-11-2022

Meistens fordern die Parteien in ihnen einen Schadensersatz aufgrund eines DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Verstoßes zwischen 100 und 170 Euro. 

Wie kam es zu dieser regelrechten Abmahnwelle? Wie verhinderst du Abmahnungen? Und wie schützt du dich auch in Zukunft vor solchen Forderungen? Das erfährst du jetzt!

Google Fonts Abmahnungen – die Hintergründe

Den Anstoß für die Abmahnwelle wegen Google Fonts gab ein Urteil vom Landesgericht München. Am 20.01.2022 gab das Gericht einem Kläger recht, der Schadensersatz aufgrund eines DSGVO-Verstoßes wegen Google Fonts von einem Webseitenbetreiber gefordert hat.

Der Grund für diese Forderung

Google Fonts werden üblicherweise nicht direkt mit der Webseite geladen. Wenn du auf eine entsprechende Webseite klickst, lädst du sie also erst von diesem Betreiber herunter. 

Das Problem

Bei dem Download erhält der Drittanbieter (in diesem Fall Google) unter Umständen deine IP-Adresse.

Ohne eine Einwilligung des Besuchers ist die Weiterleitung deiner IP-Adresse allerdings nicht erlaubt. Deswegen sprach das Landesgericht München dem Kläger einen Schadensersatz von 100 Euro zu. Der Nebeneffekt? Einige Kanzleien und Privatpersonen versenden auf der Basis dieses Urteils massenhafte Abmahnungen.

Übrigens: Google Fonts ist eine Sammlung von über 1.000 kostenfreien Schriftarten. Diese Schriftarten werden auch Webfonts genannt. Sie ermöglichen es dir auch Schriftarten zu sehen, die du überhaupt nicht auf deinem Computer hast.

Ich habe eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten – was jetzt?

Bei dir ist das Kind schon in den Brunnen gefallen? Dann gilt vor allem erst einmal eins: Ruhe bewahren! Bevor du jetzt in Panik verfällst, solltest du erst einmal prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Dazu haben wir für dich eine Checkliste zusammengestellt:

1 - Sieh zuallererst nach, ob sich die Abmahnung überhaupt auf eine bestehende Webseite bezieht. Teilweise sind Seiten bei Google gelistet, die du eigentlich schon gelöscht hast. Unberechtigte, wahrscheinlich sogar illegale, Abmahnungen erkennst du so schnell. 2 - Prüfe, ob deine Website Google Fonts tatsächlich aus einer externen Quelle nachlädt. 3 - Fordere tatsächliche Nachweise über den Zugriff der IP-Adresse vom Mandanten auf die angegebene Webseite.

Viele Anwälte empfehlen die Ablehnung der Zahlungsaufforderung und raten eine Übersendung der rechtsanwaltlichen Vollmacht im Original zu verlangen. So verhinderst du, Opfer einer Abmahnwelle zu werden. Die Situationen bei Abmahnungen wegen Google Fonts sind sehr individuell. 

Die Checkliste ist daher nur eine Orientierungshilfe – sie ist keine rechtliche Beratung und ersetzt sie auch nicht.

Wichtig: Hast du eine Berufshaftpflichtversicherung von Insify, übernimmt sie die Kosten der Abmahnung! Beachte dabei aber unbedingt, dass das natürlich nicht gilt, wenn du dich erst nach dem Vorfall versicherst. Wirst du außerdem nochmal wegen der gleichen Sache abgemahnt, greift die Versicherung auch nicht. Behebe den Fehler deswegen so schnell wie möglich.

So vermeidest du DSGVO-Verstöße trotz Google Fonts

Möchtest du weiterhin deine Lieblingsschriftart aus der Sammlung von Google Fonts nutzen, aber nicht Gefahr laufen, dafür abgemahnt zu werden? Dann haben wir eine gute Nachricht für dich: Bindest du deine Google Fonts lokal auf deinem Server ein, umgehst du jeglichen nachträglichen Datenverkehr mit Google.

Um deine Google Fonts lokal einzubinden, kannst du deine Schriftarten einfach direkt herunterladen. Die Dateien integrierst du dann direkt in deinen Workspace (lädst sie auf deinem Server hoch). Besucht dich jetzt ein:e User:in lädt er:sie die Webfont direkt von dir. Dabei wird die IP-Adresse der User:innen nicht an Dritte weitergeleitet.

Berufshaftpflichtversicherung – dein Schutz bei DSGVO-Verstößen, anderen immateriellen Schäden und reinen Vermögensschäden

Probleme mit der Datenschutzgrundverordnung oder auch andere immateriellen Schäden sind im Internet keine Seltenheit. Gefühlt alle paar Monate ändert sich hier etwas, entdeckt jemand ein Datenleck oder ein problematisches Feature.

Möchtest du dich in Zukunft gegen solche und andere immaterielle Schäden absichern, lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für dich. Sie übernimmt die Kosten der DSGVO-Verletzung, und du kannst dich zurücklehnen.

Interessant: Immaterielle Schäden sind Schäden, die zum Beispiel die Ehre oder Freiheit betreffen. Sendest du zum Beispiel aus Versehen vertrauliche Informationen an die falsche Person, kann sie Schadensersatz von dir fordern. Umgangssprachlich kennst du das bestimmt unter dem Begriff Schmerzensgeld.

Zusätzlich sicherst du dich mit unserer Berufshaftpflichtversicherung auch gegen reine Vermögensschäden ab. Ein reiner Vermögensschaden ist im Fachlatein ein Schaden, der ausschließlich das Vermögen einer Person betrifft. Übersetzt bedeutet das: Jemand verliert Geld durch einen anderen, ohne, dass eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.

Beispiel für einen reinen Vermögensschaden

Dir unterläuft ein Fehler bei der Programmierung einer Produktwebsite für eine Kundin. In der Folge crasht die gesamte Seite als sie eigentlich online gehen sollte. Für die verlorenen Einnahmen fordert die Kundin jetzt Schadensersatz. Es ist ein reiner Vermögensschaden entstanden.

Insify ist für dich da

Möchtest du auch von den Vorteilen einer Berufshaftpflichtversicherung profitieren, jederzeit transparent beraten werden und das alles zu einem sehr guten Preis? Dann ruf uns einfach an, schreib uns eine E-Mail oder melde dich über WhatsApp. Bei uns zahlst du immer nur für das, was du auch wirklich brauchst und bist schon nach zwei Minuten voll versichert.

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