Hol dir ein Angebot für DEINE Architekten- und Bauingenieurhaftpflicht
Bei uns kannst du selbst bestimmen, was du brauchst. Komplett ohne Papierkram aber mit direkten Versand der Versicherungsbestätigung an die Kammer.
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Wir sind für dich da – per Chat oder E-Mail.
Dein Angebot ist klar und einfach zu verstehen.
Was ist inkludiert?
Reine Vermögensschäden Du verursachst finanzielle Schäden (z.B. Kostenüberschreitung) bei deinem Auftraggeber
Abwehr unberechtigter Ansprüche Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten für deine Verteidigung.
Fehler deiner Mitarbeitenden Deinem Mitarbeiter passiert ein Fehler bei einem Kundenprojekt.
Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
Weltweiter Schutz Nach jeweiligem Landesrecht (USA/Kanada nach europäischem Recht).
Fristverlängerungen Gewährleistungs- und Verjährungsfrist auf bis zu 5 Jahre und 6 Monate.
Nachhaftung Zeitlich unbegrenzt. Mit Übergang auf Erben.
Schutz bei Schlichtungsverfahren Und unberechtigter Aufrechnungen von Honoraren mit einem Schaden.
Softwarenutzung Nutzung von Bau- und BIM-Software
Kostenlose Musterschreiben Über 1.000 rechtlich geprüfte Musterschreiben und -verträge.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die Berufshaftpflicht für Architekt:innen und Bauingenieure unterstützt dich, wenn bei der Arbeit etwas zu Bruch geht oder jemand verletzt wird.
Außerdem springt sie ein, wenn ein Fehler einen finanziellen Schaden verursacht.
Im Versicherungssprache heißt das: Die Versicherung kombiniert die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für den besten Rundumschutz.
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für bei der Kammer gelistete Bauingenieure und Architekt:innen.
Zusätzlich zur Haftpflicht sind weitere Versicherungen sinnvoll.
Gründer bekommen bei uns einen Rabatt.

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Was ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure?
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet dir einen Versicherungsschutz, der bei vielen Schäden greift, die dir im Berufsalltag passieren können. Passiert dir während deiner Tätigkeit einen Fehler, gehen wichtige Arbeitswerkzeuge kaputt oder sorgt ein fehlerhaftes Material für einen Schaden, bist du geschützt.
Achtung, hier kommt Fachjargon: Anders als in anderen Branchen kombiniert die Bauingenieur- bzw. Architektenhaftpflicht die Vorteile der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung direkt in einem Paket. Personen- oder Sachschaden, aber auch hohe Schaden am Vermögen anderer Personen zahlst du so nicht aus deiner eigenen Tasche.
Die Versicherung zahlt die Schadenssumme individuell ganz oder zum Teil und kümmert sich außerdem um die komplette Abwicklung der Situation. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für Schäden an deinen Kund:innen, deren Sachen und deren Vermögen ab.

Ist die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure verpflichtend?
Ja, der Abschluss einer Ingenieur- bzw. Architektenhaftpflichtversicherung ist verpflichtend! Alle Mitglieder der Architektenkammer müssen sich nach Architektengesetz gegen Haftpflichtansprüche versichern – gleiches gilt für Bauingenieure.
Das musst du auch nachweisen können: Die Kammer benötigt von dir die Versicherungsbescheinigung. Solltest du diese nicht einreichen, so wirst du aus der Architektenliste gelöscht. Diese Vorschrift besteht unabhängig von der Höhe deines Einkommens. Kommst du der Pflicht nicht nach, so können Strafen verhängt werden.
Die Abschlusspflicht der Berufshaftpflichtversicherung ist übrigens nicht vom Bereich abhängig, in dem du als Architekt oder Bauingenieur tätig bist. Egal, ob du
im Hoch- und Tiefbau
der Innenarchitektur,
der Garten- und Landschaftsarchitektur oder
der Stadtplanung
arbeitest – die Versicherung ist immer dieselbe. Angestellte im Unternehmen müssen sich aber nicht selbst versichern, da sie über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgedeckt sind.

Welche Schäden deckt die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure ab?
Wie bereits erwähnt, schützt die Berufshaftpflicht Architekt:innen und Ingenieur:innen vor den sogenannten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ohne Versicherungssprache bedeutet das: Durch einen Fehler von dir verletzt sich eine Person (Personenschaden), du beschädigst eine Sache (Sachschaden) oder durch deinen Fehler wird der Geldbeutel einer anderen Person belastet (Vermögensschaden).
Personen- und Sachschäden sind wahrscheinlich noch recht selbsterklärend: Beispielsweise stürzt eine Handwerkerin wegen eines Fehlers in der Baustellensicherung, die zu deiner Verantwortung gehört. Ein Sachschaden entsteht, weil du bei der Planung eine Berechnung falsch durchgeführt hast und nun die Treppe nicht passt – es muss eine neue her und das kostet.
So weit, so gut. Unter einem Vermögensschaden kannst du dir dagegen nichts vorstellen? Wir zeigen dir einige typische Beispiele für Vermögensschäden auf, die auch in deinem Berufsalltag entstehen können und für die eine Berufshaftpflicht einen sicheren Schutz bietet.

Beispiele für Vermögensschäden
Beispiel: Kostenüberschreitung: Gerade bei größeren Projekten kannst du deine Honorarkosten im Vorfeld schwer beziffern. Stellt sich heraus, dass deine Kosten die Beträge aus dem Kostenvoranschlag deutlich überschreiten, musst du deinen Kund:innen vorab informieren. Erfolgt dies nicht, kann der Kunde nach Rechnungsstellung Schadenersatz von dir fordern. Die Versicherung schützt dich in solchen Fällen und kommt dafür auf.
Beispiel: Beratungsfehler: Bereits vor der eigentlichen Architekturarbeit können dir Fehler in der Beratung deiner Kund:innen unterlaufen. Beispielsweise dann, wenn du die Informationspflicht zu Fördergeldern oder zu Versicherungen für den Bauherrn vernachlässigst. Der Kunde kann dich für entgangene Subventionen haftbar machen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, unsere Versicherung erfüllt die Anforderungen der Architekten- bzw. Ingenieurkammern. Außerdem erhält deine Kammer von uns direkt deine Versicherungsbestätigung, sobald du bei uns abgeschlossen hast.
Die Höhe der Kosten für eine Bauingenieur- bzw. Architektenhaftpflicht hängt von mehreren Faktoren ab, beispielsweise von deiner genauen Tätigkeit. Bei Insify erhält zum Beispiel ein Innenarchitekt diesen Versicherungsschutz bereits für 111,70 Euro im Vierteljahr.
Errechnet wird der Betrag für die Berufshaftpflicht für Architekt:innen und Ingenieur:innen nach dem Äquivalenzprinzip. Auf gut Deutsch: Die monatlichen Beiträge orientieren sich an dem Risiko, das die Versicherung für dich abdecken soll. Sind größere Schäden zu erwarten, sind die Kosten entsprechend höher.
Da es sich bei der Architekten- bzw. Ingenieurberufshaftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt, ist nach Versicherungsvertragsgesetz die Mindestdeckung der Versicherungssumme vorgeschrieben. Die Beträge sind mit 250.000 Euro pro Fall und insgesamt mit einer Million Euro pro Versicherungsjahr festgelegt.
Da diese Summen jedoch schnell überschritten werden, schließen viele Architekturbüros höhere Mindestdeckungen ab. Gerade bei größeren Projekten ist eine Versicherungssumme für den Vermögensschaden über 10 Millionen Euro keine Seltenheit. Alternativ existieren Versicherungen, die pauschal alle Schadenshöhen abdecken, sodass selbst gestiegene Baukosten dir keine finanziellen Probleme machen.
Durch die Berufshaftpflichtversicherung bist du ideal vor Vermögensschaden, Personen- und Sachschäden geschützt. Doch sind das nicht die einzigen Dinge, mit denen du dich im Berufsalltag auseinandersetzen solltest. Für den maximalen Schutz bieten wir dir noch drei Zusatzmodule an:
Cybereigenschäden: Dank dieses Moduls bist du auch bei Hackerangriffen und anderer Internet-Kriminalität geschützt.
Honorarrechtsschutz: Ein Kunde zahlt nicht? Der Honorarrechtsschutz hilft dir dabei, deine Honoraransprüche geltend zu machen. So verteidigst du dich effektiv gegen Zahlungsverweigerer.
Erweiterte Eigenschäden: Dein Plus bei einem Fauxpas deinerseits. Geschieht dir ein Missgeschick, das zu einem Schaden an deinen eigenen Sachen führt, übernehmen wir die Kosten.
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