Betriebshaftpflichtversicherung für selbstständige Heilpraktiker:innen

Für Heilpraktiker:innen ist die Betriebshaftpflichtversicherung der wichtigste Schutz. Wieso das so ist, erfährst du hier.

Lies hier die Erstinformationen nach § 15 VersVermV

Berufshaftpflichversicherung für Heilpraktiker

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Personenschäden Ein Kurzschluss in deinem Laptop verursacht einen Brand, der mehrere Menschen verletzt.

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Sachschäden Wenn du zum Beispiel als Friseur die Bluse deines Kunden mit Haarfärbemittel verschmutzt.

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Produkthaftung Ein Produkt, das du verkauft oder repariert hast, verursacht einen kleinen Brand.

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Starke Verteidigung Ein Kunde verklagt dich auf Schadenersatz. Im Rahmen deiner Tätigkeit sind auch die Kosten für die Rechtsverteidigung mitversichert.

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Für Weltenbummler Du bist fast überall versichert. Mit Ausnahme der USA und Kanada.

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Schlüsselverlust Du verlierst Gebäudeschlüssel deines Vermieters. Alle Schlösser müssen ersetzt werden.

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Umweltschäden Ein von dir verursachtes Feuer brennt eine seltene alte Eiche nieder.

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Mieterhaftpflicht Wenn du an der gemieteten Immobilie (z. B. Büro, Lager, Laden) Schäden verursachst.

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Bei deiner Arbeit als Heilpraktiker:in hilfst du tagtäglich Menschen. Dabei ist schnell vergessen, wie wichtig dein eigener Schutz ist. Denn gerade bei der Arbeit mit und für andere Menschen können sich schnell kleine Fehler einschleichen.

Mit einer Betriebshaftpflicht für selbstständige Heilpraktiker:innen sicherst du dich gegen die oft großen finanziellen Folgen solcher kleinen Unachtsamkeiten oder Fehlentscheidungen effektiv ab. 

Kommt es dann zu einer Verletzung deiner Patient:innen oder zu einem Sachschaden bei einem Hausbesuch, musst du dir keine Sorgen über die Folgen von diesen Unfällen machen. Mit der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen gibst du deinem Unternehmen Stabilität – und dir den nötigen Rückenwind in jeder Situation.

Das Wichtigste zur Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen in Kürze

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen schützt dich vor Sach- und Personenschäden und Vermögensfolgeschäden.

  • Unter Umständen ist sie für dich verpflichtend.

  • Neben der Betriebshaftpflichtversicherung lohnen sich für dich oft auch andere Versicherungen, vor allem die Sachversicherung.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen ist ein grundlegender Versicherungsschutz für deinen Beruf. Er springt immer dann für dich ein, wenn Dritte (für dich sind das fast immer Kund:innen) Schadensersatzansprüche an dich stellen.

Übernommen werden Kosten, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen. Außerdem werden von der Betriebshaftpflicht daraus resultierende Vermögensschäden, sogenannte Folgevermögensschäden, übernommen.

Das ist ja alles schön und gut – aber was, wenn du deine Praxis nicht allein führst? Auch das ist zum Glück kein Problem, denn die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt sowohl die Kosten für dich als Inhaber:in, als auch für deine Mitarbeiter:innen.

Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen ab?

Wie oben ausgeführt deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen Sach-, Personen- und Folgevermögensschäden ab. 

Erkrankt ein:e Kund:in aufgrund einer Medikation, wirfst du aus Versehen eine Vase bei einem Hausbesuch um oder kann ein selbstständiger Handwerker aufgrund deiner Behandlung eine Weile nicht mehr arbeiten, musst du dir keine Sorgen um die finanziellen Folgen machen, die auf dich zukommen könnten. 

Damit die Versicherung im Ernstfall aber wirklich einspringt, bedarf es noch einer weiteren Voraussetzung: Der Unfall muss im Rahmen deiner versicherten Tätigkeiten entstanden sein.

Einfach gesagt bedeutet das, dass der Unfall während deiner Arbeitszeit und durch deine Arbeit entstanden sein muss. Um dem Versicherer ein Verständnis von deinen Arbeitsfeldern zu geben, ist es daher notwendig, dass du beim Abschluss einer Versicherung immer genau angibst, welche Tätigkeiten du ausübst. 

Von Eigenbluttherapie über Ernährungstherapien bis hin zu Shiatsu und Anti-Pilz-Diät: Die Hauptsache ist, dass dein Versicherer auch weiß, gegen welche Folgen er dich versichert.

Erwirbst du durch Weiterbildungen die Genehmigung, zusätzliche Therapien auszuführen, solltest du diese auch bei einem laufenden Versicherungsvertrag als Neuerung angegeben.

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen verpflichtend?

Verpflichtend ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für Heilpraktiker:innen dann, wenn du Mitglied im Berufsverband für Heilpraktiker bist. In dem Fall musst du einen Nachweis darüber erbringen, dass du die genannte Versicherung abgeschlossen hast.

Nicht verpflichtend ist sie dagegen, wenn du auf eine Mitgliedschaft verzichtest. Auf die Versicherung verzichten solltest du deswegen trotzdem auf keinen Fall. Du arbeitest täglich mit Patient:innen und deren Körper. Gerade Personenschäden können immer wieder vorkommen.

Interessant: Was für die Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen gilt, gilt im Allgemeinen auch für Betriebshaftpflichtversicherung in anderen Heilberufen. Daher kann sie unter anderem auch von Physiotherapeut:innen oder Masseur:innen abgeschlossen werden.

Wie gehe ich bei einem Schadensfall vor?

Liegt ein Schadensfall vor, notierst du alle relevanten Daten und wendest dich damit einfach an deinen Versicherer. Ab diesem Zeitpunkt werden alle weiteren Schritte von der Versicherung durchgeführt. Denn neben den schon genannten Vorzügen bietet dir eine Betriebshaftpflicht für Heilpraktiker:innen auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt:

  1. In einem ersten Schritt prüft dein Versicherer für dich die an dich gestellten Ansprüche. Sind diese überhaupt gerechtfertigt? Inwiefern warst du verantwortlich für den Schaden? Ist die Summe der Forderungen gerechtfertigt?

  2. Stellt sich heraus, dass die Ansprüche nicht korrekt sind, oder die Summe überzogen ist, weist dein Versicherer die Ansprüche zurück. Im Ernstfall auch vor Gericht.

  3. Sind die Schadenshöhe und die Forderungen berechtigt, zahlt dein Versicherer die Forderung – natürlich nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Hinweise zur Versicherungssumme

Auch wenn du Mitglied im Berufsverband der Heilpraktiker bist, gibt es keine festgelegte Deckungssummen für dein Unternehmen. Du musst also selbst bemessen, welche Deckungssumme sinnvoll ist.

Als Heilpraktiker:in können vor allem Personenschäden zu einer großen Schadenssumme führen. In manchen Fällen kann es hier sogar um Millionenbeträge gehen. Doch keine Sorge – mit einer höheren Deckungssumme bist du gut beraten und auch für solche Fälle bestens abgesichert.

Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens drei bis vier Millionen Euro. Unter anderem beeinflusst die Deckungssumme die Höhe deiner Versicherungsbeiträge. Um ein gutes Gefühl dafür zu bekommen, wie groß die Unterschiede tatsächlich sind, kannst du Versicherungspakete mit unterschiedlich hohen Deckungssummen vergleichen.

Beispiele für Schäden, in denen die Betriebshaftpflichtversicherung für Heilberufe greift

Du hast nun einen Überblick darüber, warum eine Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen so wichtig ist. Um zu veranschaulichen, wie schnell es zu Schäden kommen kann, möchten wir dir hier noch einmal drei Beispiele nennen:

Beispiel für einen Personenschaden

Eine Kundin kommt zu dir und beklagt sich über starke Kopfschmerzen. Du gehst auf die Beschwerden ein, fragst aber nicht nach weiteren Symptomen und Beschwerden und wählst eine Behandlungsmethode. 

Diese wirkt jedoch nicht, schlimmer noch: Die Symptome verschlimmern sich und der Gesundheitszustand deiner Patientin wird schlechter. Es kommt zu einer Forderung von Schadensersatz. Hast du eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker:innen überprüft diese den Fall für dich. Bist du verantwortlich, so greift diese und trägt die Kosten.

Beispiel für einen Sachschaden

Bei einem Hausbesuch stößt du mit deiner Tasche gegen die wertvolle Statue eines Kunden. Die Statue fällt auf den Boden und zerspringt in zahlreiche Stücke. Eine Reparatur kann nicht durchgeführt werden. Es entsteht ein hoher Sachschaden, den du übernehmen musst. Dies ist ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung.

Beispiel für einen Folgevermögensschaden

Die Kundin aus dem ersten Beispiel ist eine selbstständige Eventplanerin. Mit der Behandlung von dir erhoffte sie sich ihre Verspannungen loszuwerden. Stattdessen kann sie nun zeitweise nicht mehr arbeiten.

Für diesen Zeitraum hat sie durch die selbstständige Tätigkeit natürlich kein Einkommen, ihre monatlichen Kosten laufen aber weiter. Für den Ausfall fordert sie deswegen Schadensersatz von dir. Die Kosten übernimmt deine Versicherung.

Welche Risiken gehen Heilpraktiker:innen ein, wenn sie keine Betriebshaftpflichtversicherung haben?

Eine Haftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen für Heilpraktizierende nicht verpflichtend. Dennoch birgt es hohe Risiken, darauf zu verzichten.

Ein Schaden an einer Person oder einer Sache entsteht während der Arbeit natürlich nie mit Absicht, passiert aber schneller als gedacht. Zeigen Untersuchungen des Falles, dass deine Handlungen oder Arbeit der Auslöser für den Schaden sind, wirst du zahlungspflichtig.

Die Höhe der Zahlungen ist natürlich abhängig vom Schadensfall. Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich hier schnell fünf- oder sogar sechsstellige Summen aufbauen. Innerhalb kurzer Zeit kannst du so vor unbezahlbaren, häufig existenzbedrohenden Kosten stehen. Eine umfassende Verschuldung bis hin zur Insolvenz ist keine Seltenheit in diesen Fällen.

Unter anderem entstehen Haftungsrisiken beispielsweise aus den folgenden Situationen heraus:

  • Du entscheidest dich für eine Behandlungsmethode, die keinen Erfolg bringt, sondern den Zustand des oder der Patienten oder Patientin verschlechtert.

  • Du erkennst eine bestehende schwere Erkrankung nicht. Dadurch wird der Zeitpunkt der Behandlung nach hinten geschoben.

  • Du hast deine:n Patient:in nicht umfassend aufgeklärt und bist damit deiner Aufklärungs- und Informationspflicht nicht nachgekommen.

  • In deinen Praxisräumen kommt es zu einem Missgeschick, das einen Personen- oder Sachschaden nach sich zieht.

Die verhältnismäßig geringen Einsparungen, die du möglicherweise durch den Verzicht auf eine Betriebshaftpflicht für Heilpraktiker:innen hast, gleichen solche Forderungen nicht aus, noch schaffen sie ein Gefühl der Sicherheit bei dir.

Das Risiko ist also nicht einschätzbar. Umso wichtiger ist es, dass du eine umfassende Betriebshaftpflicht hast, die im Schadensfall greifen würde. Bei Insify findest du die passende Absicherung für deine Ansprüche.

Wichtig: Die hier genannten Informationen beziehen sich auf eine Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen, die mit Menschen arbeiten. Als Tierheilpraktiker:in gelten die Informationen deswegen nur teilweise. In diesem Fall empfehlen wir dir aber ebenfalls, dich über eine Haftpflichtversicherung abzusichern.

Welche weiteren Versicherungen sind für Heilpraktiker:innen sinnvoll?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich vor den größten Risiken als Heilpraktiker:in und ist daher unbedingt zu empfehlen. Doch welche weiteren Versicherungen könnten sonst noch nützlich für dich sein? Wir haben dir nachfolgend eine Übersicht zusammengestellt.

Sachversicherung

Die Sachversicherung, auch Inhaltsversicherung genannt, schützt die Sachen in deiner Praxis und deinen Lagerräumen. Übernommen werden dabei Kosten, die durch Zerstörung, Beschädigung, Einbruch, Ungeschick oder auch Vandalismus entstehen.

Warum ist es sinnvoll, eine Inhaltsversicherung abzuschließen? 

Deine Praxis ist die Grundlage für deine Tätigkeit und die Behandlung deiner Patienten. Kommt es zu Schäden an deinen Arbeitsmitteln, kannst du nicht praktizieren und verdienst kein Geld.

Vor einem solchen Szenario schützt dich deine Sachversicherung – bei uns sogar ganz individuell. Wir stellen dir insgesamt fünf Bausteine zur Verfügung, die du ganz einfach nach Bedarf frei kombinierst. So zahlst du nur für die Sachen, die du brauchst. 

Unsere Bausteine sind:

  • Laptops, Tablets, Handys plus Displayschäden

  • Audio-, Foto- und Videoequipment

  • Mobile Werkzeuge (z. B. Hand- und Elektrowerkzeuge)

  • Einrichtung (z. B. Drucker, Monitore, Bargeld)

  • Waren und Vorräte (z. B. Medikamente, medizinische Geräte für den Verkauf)

Besonders essenziell für deine Arbeit als Heilpraktiker:in sind der erste und letzte Baustein. Ein Schaden an deiner technischen Ausrüstung kann schließlich auch einen temporären Betriebsausfall bedeuten. Und werden deine medizinischen Lagerbestände beschädigt, können die Kosten dafür hoch ausfallen.

Krankenversicherung

Auch als selbstständige:r Heilpraktiker:in bist du krankenversicherungspflichtig und hast die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Bei einem guten Einkommen und Gesundheitszustand lohnt es sich unter Umständen, in eine private Krankenkasse einzutreten. 

Oftmals sind in diesem Fall die Beiträge für dich in der privaten Krankenkasse um einiges niedriger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Ein weiterer großer Vorteil bei der privaten Krankenversicherung für selbständige Heilpraktiker:innen ist die große Bandbreite an Leistungen, auf die du zurückgreifen kannst. Du genießt folgende Vorzüge:

  • Kostenübernahme bei Behandlungskosten durch Unfall oder Krankheit

  • Angebot von Premium-Behandlungen für Versicherte

  • Zugriff auf kurzfristige Termine bei Spezialisten bzw. Spezialistinnen

Auf Wunsch kannst du zusätzliche Bausteine mit in die private Krankenversicherung aufnehmen und so ein Paket erstellen, das genau zu deinen Bedürfnissen und Wünschen passt.

Altersvorsorge

In der Selbstständigkeit ist es wichtig, bereits von Beginn an die späten Lebensjahre im Blick zu behalten. Damit du finanziell gut aufgestellt bist und deinen Lebensstandard auch im Alter halten kannst, ist eine ausreichende Altersvorsorge besonders wichtig.

Diese kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Eine private Rentenversicherung oder auch eine Kapital-Lebensversicherung sind zwei Optionen, die sich über die Jahre bewährt haben. Auch Rürup-Rente kann für dich als selbstständige:r Heilpraktizierende:r sinnvoll sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Deine Arbeit als Heilpraktiker:in macht dir Spaß und eigentlich kannst du dir auch keine andere Arbeit mehr vorstellen? Umso schlimmer, wenn es dann wirklich nicht mehr geht. Warst du in der gesetzlichen Krankenkasse, hast du jetzt nur einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

Was heißt das? Eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhältst du nur, wenn du nicht länger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Drei Stunden – das heißt drei Stunden in irgendeinem, nicht in deinem Beruf.

Gerade deswegen ist es in diesem Fall von Vorteil, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hast. Eine private BU kannst du einfach und schnell bei Insify abschließen. Sie bietet dir einen starken Schutz, der sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzt:

  • Du bist bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert, die durch einen Unfall oder eine Krankheit ausgelöst wird.

  • Du erhältst Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung.

  • Du bekommst eine monatliche Rente, wenn die Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Zudem hast du die Möglichkeit, weitere Bausteine in die Absicherung aufzunehmen und diese noch umfassender zu gestalten. Angeboten werden hier beispielsweise die Bausteine der Akuthilfe oder der Rehabilitationshilfe.

Wie schließt du eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nimmt bei Insify nicht viel Zeit in Anspruch. Tatsächlich ist es nicht einmal notwendig, umfassende Unterlagen direkt zur Hand zu haben. Bei uns erhältst du innerhalb von zwei Minuten ein Angebot.

Die Grundlage für das Angebot bildet der Online-Rechner. Hier gibst du deine Berufsbezeichnung an und beantwortest noch einige Fragen.

Im nächsten Schritt wird die Preisberechnung durchgeführt. Hier kannst du auch deine Bedingungen, wie die Versicherungssumme und Selbstbeteiligung anpassen.

Entspricht das Angebot deinen Erwartungen, teilst du uns deine Kontaktdaten mit und wir senden dir den Vertrag noch einmal zu. Dann hast du noch einmal genügend Zeit, um dir alles in Ruhe anzusehen oder uns bei Fragen zu kontaktieren.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:innen ist unverzichtbar

Mit einer Betriebshaftpflicht für Heilpraktiker:innen sicherst du dich gegen Ansprüche von Dritten ab, die auf der Basis von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. 

Die Versicherung prüft diese Ansprüche, lehnt sie für dich ab oder übernimmt sie. Bei Insify genießt du ein umfassendes Leistungsspektrum, das genau auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Informiere dich deswegen am besten noch heute über deine Betriebshaftpflichtversicherung. Gerne stehen wir dir dabei per Mail, Telefon, Chat oder WhatsApp mit Rat und Tat zur Seite.

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