Versicherungen für Fitnesstrainer und Personal-Trainer

Die Gesundheit und das Wohlergehen deiner Kund:innen liegt dir als Trainer:in am Herzen. Mit den richtigen Versicherungen schützt du dich vor unvermeidbaren Fehlern.

Lies hier die Erstinformationen nach § 15 VersVermV

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Trainer:innen Versicherungen – doppelter Boden für deine Berufssicherheit

Als freiberufliche Trainer:in im Fitnessbereich teilst du dein Wissen und deine Expertise selbstbestimmt mit deinen Kund:innen. Das gibt dir viele Freiheiten und Spielraum für deine Ideen. Gleichzeitig übernimmst du so aber auch eine große Verantwortung. 

Verletzt sich zum Beispiel jemand in deinem Kurs, kommst du im Normalfall für diesen Schaden auf. 

Mit den richtigen Versicherungen sicherst du dich allumfassend ab und überlässt nichts deinem Glück!

Welche Trainer:in-Versicherungen sind bei der Selbstständigkeit wichtig?

Auch wenn du rein rechtlich zu nichts verpflichtet bist, solltest du gerade aufgrund der engen Zusammenarbeit mit anderen Menschen auf Nummer sicher gehen. So lässt du es nie auf dein Glück ankommen und musst auch bei Fehlern nie um dein Geschäft bangen.

Wichtige Basisabsicherungen, von denen du als Trainer:in profitierst, sind:

Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen in Selbstständigkeit

Als Trainer:in gibst du deinen Kund:innen direkte Anweisungen oder Tipps zum Umgang mit Geräten und Übungen. Du hast deswegen einen direkten Einfluss auf ihre Gesundheit. Unterlaufen dir Fehler, deckt eine Berufshaftpflichtversicherung die Kosten ab. 

Beachte auch: Bei beruflichen Fehlern greift deine Privathaftpflichtversicherung nicht.

Diese Bereiche sollte deine Trainerhaftpflicht abdecken: 

  • Alle Arbeiten in Innenräumen und im Freien

  • Geräteanleitungen

  • Weiterbildungen

  • Veranstaltung von Kursen - insbesondere, wenn du für Studios tätig bist

  • Dozententätigkeit

  • Absicherung möglichst vieler Sportarten

Wovor schützt dich eine Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen?

Die Antwort ist einfach: Sie begleicht gerechtfertigte Personen-, Sach- und daraus folgende Folgevermögensschäden und weist ungerechtfertigte Forderungen für dich zurück. Du bist dir immer noch nicht ganz sicher, was das für dich konkret bedeutet?

Einfach gesagt liegt ein Personenschaden immer dann vor, wenn sich durch deine Arbeit jemand verletzt. Diese Person kann jetzt sowohl die Kosten der ärztlichen Versorgungen, die Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen als auch Schmerzensgelder von dir fordern. Deine Trainerhaftpflicht übernimmt diese Kosten für dich.

Beispielsweise erklärst du deiner Kundin eine Übung nicht ausreichend genug, weswegen sie diese falsch ausübt und sich den Rücken verletzt.

Beschädigst du hingegen Sachen oder Einrichtungsgegenstände deiner Klient:innen oder anderer Personen während deiner Arbeit, entstehen Sachschäden

Geht zum Beispiel der Fernseher während einer Trainingsstunde bei einer Kundin zu Bruch, zahlt die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden.

Sogenannte Folgevermögensschäden aus Personen- und Sachschäden sind dagegen Verdienstausfälle und Einnahmeverluste. Das klingt zu kompliziert?

Hier ein verständliches Beispiel: Verletzt sich in deinem Yoga-Kurs zum Beispiel ein selbstständiger Elektriker, hat er in der Zeit seiner Krankschreibung keine Einnahmen. Diese Kosten kompensiert deine Berufshaftpflicht.

Solltest du wegen solchen Schadensersatzforderungen verklagt werden, stellt dir dein Berufshaftpflichtversicherer einen Anwalt bzw. eine Anwältin, übernimmt Gutachter-, Zeug:innen- und Verfahrenskosten.

Da die Schäden, vor der dich eine Trainerberufshaftpflicht schützt, besonders hoch ausfallen können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen besonders wichtig für dich.

Sachversicherung – weil die Absicherung deiner Geräte wichtig ist

Hanteln und Fitnessbänder, Flachbänke und technische Fitnessgeräte, aber auch Laptops und Handys garantieren deinen reibungslosen Betriebsablauf. 

Werden deine Arbeitsmittel bei einem Brand zerstört oder einem Einbruch entwendet, entstehen deswegen nicht nur hohe Kosten, sondern auch häufig lange Betriebsausfälle. Dieses Horrorszenario umgehst du mit einer Sachversicherung.

Sachversicherungen werden auch Inventar- oder Inhaltsversicherungen genannt. Im Internet gibt es dazu unzählige Angebote. Aber Achtung: Oft sind diese Versicherungen verwirrend und uneindeutig gestaltet. Häufig zahlst du für Dinge, die du gar nicht hast. In anderen Fällen wird nicht alles Wichtige abgedeckt.

Bei Insify entscheidest du selbst, was du versichern willst. Klicke dich dafür innerhalb von zwei Minuten durch unseren praktischen Online-Rechner und erfahre direkt, was du für deine Versicherung zahlen musst. Das Beste: Du wählst aus fünf Bausteinen nur die aus, die du auch wirklich brauchst – und sparst dir so einiges an Geld. 

Unsere fünf Bausteine für deinen umfassenden Schutz

Bei uns bestimmst du den Umfang deiner Sachversicherung anhand von fünf Bausteinen selbst. Folgende Bausteine sind dabei natürlich frei kombinierbar:

  1. Laptops, Tablets, Handys: Über diesen Baustein sicherst du mobile Endgeräte & Co. ab. Zusätzlich versichert ist hier auch das Zubehör dieser Geräte. Da du als Trainer:in um den Gebrauch Laptop, Tablets und Handys kaum herumkommst, spielt dieser Baustein für dich eine wichtige Rolle.

  2. Audio-, Foto- und Videoequipment: Auch hier ist der Name Programm. Mit diesem Baustein versicherst du also alles rund um Video- und Fotoaufnahmen plus Zubehör. Dazu gehören zum Beispiel Kameras und Fotoapparate, aber auch Encodingsysteme und Rekorder. Für dich ist dieser Baustein relevant, wenn du zum Beispiel Trainingsvideos aufnimmst.

  3. Mobile Werkzeuge: Über das dritte Modul versicherst du deine Werkzeuge, die du mit dir führst. Das ist in deinem Fall natürlich Sportequipment, wie etwa Hanteln oder Fitnessbänder.

  4. Einrichtung: Deine Monitore, Drucker, Beamer, aber auch dein Bargeld, deine Stifte oder deine betriebliche Kaffeemaschine versicherst du über diesen Baustein.

  5. Waren und Vorräte: Alles, was sich in deinem Lager befindet, sicherst du mit unserem fünften Baustein ab. Verkaufst du Fitnessausstattung? Dann kann sich dieser Baustein für dich lohnen!

Rentenversicherung für selbstständige Trainer:innen

Ob für freiberuflich Tätige im Trainerbusiness eine Pflicht zur Rentenversicherung besteht, ist nicht eindeutig definiert, denn im Gesetz ist nur die Rede einer Versicherungspflicht für „freiberufliche Lehrer:innen“.

2019 hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil zum Beispiel festgestellt, dass für Personal Trainer:innen keine Rentenversicherungspflicht besteht, wenn ausschließlich Einzelkund:innen betreut werden (Az.: S 1 R 132/17).

In jedem Fall auf der sicheren Seite bist du, wenn du mit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung bei deinem Rentenversicherungsträger wegen einer möglichen Versicherungspflicht nachfragst. 

Solltest du keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen, musst du selbst für deinen Lebensunterhalt im Alter vorsorgen. 

Dazu kannst du auch freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn dir bereits erworbene Anwartschaften bzw. Rentenpunkte aus bisherigen Tätigkeiten nicht verloren gehen sollen.

Ob für dich eine Vorsorge mit einer klassischen, kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung oder über Aktien infrage kommt, entscheidest du als Trainer aber weitestgehend selbst. Folgendes solltest du in jedem Fall beachten:

  1. Dein regelmäßiges Einkommen muss sicher und so hoch sein, dass du dir dauerhaft die Prämienzahlungen leisten kannst.

  2. Wähle eine Sparform, die dir Flexibilität bezüglich der Beitragszahlung und möglicherweise auch eine Kapitalentnahme ermöglicht.

  3. In der Regel solltest du Kreditrückzahlung vor deine Altersvorsorge stellen. Die Kreditzinsen sind nämlich in der Regel höher als die Rendite bei den Vorsorgemodellen.

Krankengeld- und Krankentagegeldversicherung für selbstständige Trainer:innen

Im Falle eines längeren Ausfalls ist es für dich als Trainer:in wichtig, finanziell abgesichert zu sein. Schließlich laufen deine monatlichen Ausgaben auch dann weiter, wenn du aufgrund deiner Gesundheit nicht arbeiten kannst.

Krankengeld

Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hast du für deine Tätigkeit als Angestellter Anspruch auf Krankengeld.

Als Freiberufler ist das Krankengeld jedoch eine Wahlleistung und muss zusätzlich abgesichert werden.

Die wichtigsten Rahmendaten zum Krankengeld der GKV 

  • beträgt in der Regel 70 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 4 Wochen,

  • wird mit dem 43. Tag für jeden weiteren Tag einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit in Tagessätzen bezahlt,

  • darf in Summe pro Monat die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten,

  • ist wegen der gleichen Krankheit innerhalb von drei Jahren auf 78 Wochen begrenzt,

  • verlängert sich nicht, wenn eine weitere Erkrankung hinzukommt,

  • entfällt, wenn vor der Erkrankung kein Einkommen erzielt wurde.

Krankentagegeld

Ähnlich verhält es sich in der privaten Krankenversicherung. Im Unterschied zur GKV wird jedoch nicht vom Krankengeld gesprochen, sondern vom Krankentagegeld. Vereinfacht gesagt, bieten beide Versicherungen die gleichen Leistungen.

Als freiwillig gesetzlich krankenversicherte:r Trainer:in, kannst du selbst entscheiden, ob du das gesetzliche Krankengeld oder das private Krankentagegeld beziehen möchtest. Der Vorteil am Krankentagegeld ist, dass es für gesunde Kund:innen günstiger ist und du hier mehr Anpassungsmöglichkeiten hast - zum Beispiel bei Höhe, Leistungsumfang und Karenzzeit. 

Anspruch auf Krankentagegeld hast du dann nach einer allgemeinen Wartezeit von drei bzw. acht Monaten - je nachdem für welche Anpassungsmöglichkeiten du dich entschieden hast. Das gilt ab dem vereinbarten Tag der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung der vollständigen Arbeitsunfähigkeit oder bis zur Feststellung einer zeitweisen Berufsunfähigkeit. 

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung für selbstständige Fitnesstrainer:innen

Über die BU-Versicherung (Berufsunfähigkeit) erhältst du zeitweise oder dauerhaft monatliche Zahlungen, wenn du verletzungs- oder krankheitsbedingt deine Tätigkeiten als selbstständige:r Fitnesstrainer:in mindestens sechs Monate nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben kannst.

Dazu diagnostiziert dein behandelnder Arzt eine Berufsunfähigkeit, die dann von deinem Versicherer bestätigt werden muss.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) greift erst, wenn du einer bezahlten Tätigkeit nicht länger als drei Stunden täglich nachgehen kannst. Mit bezahlter Tätigkeit ist hier auch eine fachfremde Tätigkeit gemeint.

Achtung: Da statistischen Erhebungen zufolge jede:r vierte Fitness-Trainer:in mindestens einmal berufsunfähig wird, schließen viele Versicherer diese Berufsgruppe wegen des hohen Leistungsrisikos bei ihrer BU-Versicherung aus, erheben sehr hohe Risikozuschläge und/oder definieren zusätzliche Leistungsausschlüsse.

Wegen des als weniger hoch eingeschätzten Risikos einer Erwerbsunfähigkeit bietet eine EU-Versicherung eine gewisse Alternative, wenn eine BU-Versicherung nicht infrage kommt. 

Rechtsschutzversicherung für selbstständige Gesundheits-Trainer:innen

Eine Rechtsschutzversicherung schützt dich bei Rechtsstreitigkeiten und -unstimmigkeiten. Wurdest du auf dem Fahrtweg zu einem Hausbesuch mit 50 km/h im Ort geblitzt, weil das 30 km/h Schild verschneit und nicht einsehbar war? Deine Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall für dich und kümmert sich um alle Formalitäten und Schritte.

Versicherer bieten separate Vertragswerke für Privatpersonen und als Firmenrechtsschutz für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende an.

Der klassische Rechtsschutz für Firmen umfasst unter anderem

  • Schadensersatz

  • Vertragsrecht

  • Steuerrecht

  • Ordnungswidrigkeiten

  • Verwaltungsrecht

  • Steuerrecht

Da sich moderner Rechtsschutz in der Regel aus frei kombinierbaren Modulen zusammensetzt, kannst du dir oft einen individuellen Versicherungsschutzschirm zusammenstellen. 

Grundsätzlich gilt: je mehr Schutz, desto höher der monatliche Versicherungsbeitrag. Deshalb ist es ratsam, dass du für dich definierst und mit dem Versicherer abklärst, 

  • welche Tätigkeiten du im Detail im Rahmen deiner Selbstständigkeit ausübst,

  • welche Risiken für zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen sich daraus ergeben können,

  • ob du Firmenwagen unterhältst und wer diese nutzt,

  • ob du Mitarbeitende beschäftigst,

  • ob du deine eigenen oder angemietete Räumlichkeiten nutzt,

  • ob du eine anwaltschaftliche Beratung benötigst,

  • ob du deinen Firmen- und Privatrechtsschutz aus einer Hand haben möchtest.

So kannst du sicher sein, dass du all die Risiken versicherst, die du wirklich brauchst – und auch nur für diese bezahlst.

Tipp: Selbstbeteiligungen sorgen dafür, dass sich deine Prämien senken. Je höher du deine Selbstbeteiligung wählst, umso niedriger fallen deine Prämien aus

In diesen Fällen greift die Rechtsschutzversicherung nicht

Grundsätzlich leistet eine Rechtsschutzversicherung erst bei Versicherungsfällen, die nach dem Vertragsbeginn eintreten. Zusätzlich besteht in der Regel eine Wartezeit. Sie beträgt je nach Anbieter und versichertem Modul zwischen drei und sechs Monaten. Das heißt, dass der Leistungsfall nicht vor Ablauf der Wartefrist liegen darf, damit die Versicherung für dich aufkommt.

Achtung: Gerade im beruflichen Alltag kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die zwar nach Ablauf der Wartefrist beginnen, deren Ursache aber in Verträgen liegt, die vor der Leistungspflicht der Rechtsschutzversicherung geschlossen wurden. 

Auch in diesem Fall lehnt die Firmenrechtsschutzversicherung ab, wenn nicht ein Tarif mit Verzicht auf die sogenannte Einrede der Vorvertraglichkeit abgeschlossen wurde.

Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Als Trainer:in bist du zu keinen besonderen Versicherungen verpflichtet. Verbindlich sind für dich nur die Versicherungen, die alle Arbeitnehmer in Deutschland generell benötigen. Dazu zählen:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

Pflegeversicherung für selbstständig arbeitende Trainer:innen

Gemäß den Vorschriften des SGB XI müssen alle Arbeitnehmer in Deutschland pflegeversichert sein. 

Mit deiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Pflicht erfüllt, denn so wirst du automatisch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung.

Exkurs: Gesetzliche vs. private Krankenversicherung

Als selbstständige:r Fitnesstrainer:in kannst du dafür entweder in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eintreten oder dich privat versichern. Welche Vorteile beide Optionen haben, zeigen wir dir im Folgenden.

Die Hauptunterschiede der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

Gesetzlicher Versicherungsschutz basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das heißt:

  • Leistungsumfang nicht anpassbar

  • Beiträge steigen exponentiell mit höherem Einkommen 

  • Kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern (Kinder und Ehepartner:in)

  • Abrechnung für erbrachte Leistungen direkt mit der Krankenkasse 

  • Innerhalb der EU sowie in der Schweiz, in Liechtenstein, in Norwegen und in Island Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Leistungen

  • Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats 

Private Krankenversicherer arbeiten dagegen nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt:

  • Freie Wahl des Leistungsumfanges 

  • Beiträge steigen mit höherem Einkommen kaum an

  • Beitragshöhe abhängig von Leistungsumfang, Gesundheit, beruflichem Risiko und Alter der versicherten Personen

  • Je nach Tarif weltweit versichert

  • Anspruch auf Leistungen von Zahnärzten und Heilpraktiker

Schon bei einem Einkommen ab 3.500 Euro im Monat ist die private Krankenversicherung die günstigere Variante. Bist du dir da unsicher? Finde es schnell und einfach mit unserem Online-Rechner heraus!

Und was heißt das jetzt für mich?

Der gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherung kannst du dich als Personaltrainer:in nicht entziehen – und das ist letztlich auch gut so. 

Der Abschluss von Versicherungen als Schutz für alle weiteren finanziellen Risiken, die mit deiner Selbstständigkeit zusammenhängen, ist dagegen freiwillig. Wie in vielen Situationen im Leben gilt auch hier: lieber auf Nummer sicher gehen!

Vor allem auf eine Berufshaftpflicht solltest du als Trainer:in nicht verzichten. Sie deckt die Schäden ab, die für dich die schwerwiegendsten Folgen haben können: Verletzungen deiner Kund:innen, daraus folgende Umsatzeinbußen und Sachschäden bei Kund:innen. Aber keine Sorge – mit der passenden Versicherung bist du auf solche Situationen bestens vorbereitet.

Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen

Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Monatsbeiträge und ihren Leistungsumfang eigenständig. Daher können Prämien und Schutz von Anbieter zu Anbieter abweichen.

Bei Insify bezahlst du immer nur für das, was du auch wirklich brauchst. Wir beraten dich zu jeder Zeit – transparent, schnell und einfach. Sende uns dazu einfach eine Mail, schreib uns über WhatsApp oder ruf uns an. Mit Insify findest du einen umfassenden Versicherungsschutz, der perfekt zu dir passt! So kannst du beruhigt in dein nächstes Workout starten.

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